In der Regel werden die Kosten für die Behandlung und verschriebenen Medikamente beim Heilpraktiker von den Privatkassen und Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen. Die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Heilpraktikerleistungen leider nicht übernommen. Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler. Die Behandlungskosten können jedoch beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Alle Behandlungen werden nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten in vollem Umfang zu zahlen, sprechen Sie mich gern an. Ich werde versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden, um eine Behandlung zu ermöglichen.